§ 1 ALLGEMEINES
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Constanze Schiller, Seehäuschen, Weserberglandsee 4, 37697 Boffzen (nachfolgend Verwender), welche diese gegenüber den Kunden im Rahmen der Vermietung von Apartments erbringt.
§ 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Die Leistungen der Verwenderin bestehen in der Gebrauchsgewährung von Apartments/Ferienhäusern in den im Rahmen des Buchungsvorganges näher bezeichneten Häusern. Die Überlassung erfolgt zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne des § 549 II Nr. 1 BGB, in der Regel im Zusammenhang mit einem vorübergehenden Aufenthalt des Kunden in der jeweiligen Region. In den Leistungen sind ebenfalls die Beheizung und die Reinigung der Räume enthalten.
§ 3 VERTRAGSSCHLUSS
1. Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich, telefonisch oder über das Online-Buchungsverfahren.
2. Im Rahmen der Onlinebuchung wählt der Kunde das gewünschte Apartments/Ferienhäusern im gewünschten Leistungszeitraum zu den angebotenen Preisen aus und gibt durch Anklicken des entsprechenden Buttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Vor der Angebotserteilung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und diese damit zum Bestandteil des Angebots werden.
3. Mit der Angebotsabgabe sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
4. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Verwenderin kommt erst durch Annahmeerklärung durch die Verwenderin zustande.
5. Sollte zwischen dem Kunden und der Verwenderin außerhalb des Onlinebuchungsverfahrens ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, dessen Inhalt ganz oder teilweise von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, so geht insoweit der Inhalt des schriftlichen Vertrages vor.
6. Die Verwenderin ist dazu berechtigt, sich vom Kunden einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zeigen zu lassen.
§ 4 DAUER DES VERTRAGES, KÜNDIGUNG, STORNIERUNG
1. Beginn und Ende der Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
2. Das gemietete Apartment steht dem Kunden am ersten Tag der Vertragslaufzeit ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
3. Geht die erste Zahlung nicht spätestens 7 Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit ein und bei einer Buchung zu einem Zeitpunkt weniger als 7 Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit nicht spätestens einen Werktag nach der Buchung, so behält sich die Verwenderin vor, den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen.
4. Das sonstige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt auf Seiten der Verwenderin insbesondere vor, wenn der Kunde an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete im Verzug ist oder über einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. Ein weiterer Grund liegt vor, wenn sich der Kunde nicht an die oben aufgeführten Verhaltensregeln, insbesondere das Rauchverbot, hält.
5. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
6. Eine kostenfreie Stornierung ist schriftlich bis 7 Tage vor Anreise möglich.
§ 5 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments/Ferienhäuser bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sollten die gebuchten Apartments/Ferienhäuser aus unvorhersehbaren Gründen nicht verfügbar sein, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Gast ein vergleichbares oder größeres Apartment ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung zu stellen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen spätestens bei Anreise bzw. Einzug geltenden bzw. vereinbarten Preise des Seehäuschens zu zahlen. Bei Langzeitaufenthalten ist der Gast verpflichtet, die Monatspauschale (4 Wochen, 28 Tage) vor Beginn des Verlängerungszeitraums an den Vermieter zu entrichten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein.
5. Rechnungen der Vermieterin ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Vermieterin ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Seehäuschen berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Vermieter eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
§ 6 VERHALTENSREGELN
1. In den Apartments/Ferienhäusern gilt strenges Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann die Verwenderin Kosten für eine durch Nikotingeruch erforderliche Sonderendreinigung dem Kunden in Rechnung stellen.
2. Ruhestörender Lärm ist im Haus und auf dem Grundstück zu vermeiden. Unbeschadet behördlicher Vorschriften sind ruhestörende Hausarbeiten und Tätigkeiten zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr sowie zwischen 20:00 Uhr und 8:00 Uhr zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen sind solche Arbeiten und Tätigkeiten stets unzulässig.
3. Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie sonstige Tonwiedergabegeräte dürfen nur in Zimmerlautstärke betrieben werden. Musizieren ist nur in Zimmerlautstärke und nur in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 22:00 Uhr zulässig.
5. Hausmüll darf nur in die hierfür bereitgehaltenen Mülltonnen verbracht werden. Bei der Beseitigung von Sondermüll, insbesondere Sperrmüll, sind die behördlichen Vorschriften zu beachten.
6. Angesichts der Gefahren, die durch Wassereintritt bei Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen entstehen können, wird dem Kunden der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.
7. Bau- und feuerpolizeiliche Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten.
8. Feuergefährliche bzw. leicht entzündliche Stoffe dürfen im Ferienhaus weder gelagert oder aufbewahrt werden.
9. In der Nacht sowie bei stürmischem und regnerischem Wetter sind die Türen und Fenster sorgfältig zu schließen.
10. Die Apartments/Ferienhäuser sind ausreichend zu heizen und zu lüften. Die Fußböden sowie sämtliche Ausstattung in der Wohnung sind pfleglich zu behandeln.
§ 7 ELEKTRONISCHE GERÄTE UND TECHNISCHE ANSCHLÜSSE
1. Dem Kunden ist es gestattet, die in den Apartments/Ferienhäusern verfügbaren elektronischen Geräte zu verwenden.
2. Es ist dem Kunden untersagt, eigene elektronische Geräte, die nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt sind, im gemieteten Apartment/Ferienhaus ohne Zustimmung der Verwenderin anzuschließen. Treten bei Zuwiderhandlung Störungen an den technischen Anlagen der Apartments auf, haftet der Kunde für etwaige der Verwenderin hierdurch entstehende Schäden.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, urheberrechtlich geschützte Dateien über das ihm zur Verfügung gestellte Internet up- oder downzuloaden. Geschieht dies doch, haftet der Kunde für alle dadurch entstehenden Schäden.
§ 8 TIERHALTUNG
1. Dem Kunden ist die Haltung eines Tieres im Apartment/Ferienhaus untersagt.
2. Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden der Verwenderin, die durch das Tier verursacht werden, und stellt die Verwenderin auch von Ansprüchen Dritter mit Bezug auf das Tier frei.
§ 9 ZUTRITT ZUM APARTMENT
Die Verwenderin oder ein von ihr Beauftragter ist berechtigt, die Apartments zur Feststellung von Schäden und Mängeln oder notwendigen baulichen Arbeiten sowie zum Ablesen von Messeinrichtungen nach vorheriger, rechtzeitiger Ankündigung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug darf die Verwenderin oder ein Beauftragter bei Abwesenheit des Kunden die Räume auch ohne vorherige Ankündigung zur Abwehr der Gefahr betreten.
§ 10 INSTANDHALTUNG UND INSTANDSETZUNG DER MIETRÄUME, SONSTIGE HAFTUNG
1. Die verschuldensunabhängige Haftung der Verwenderin für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel (Garantiehaftung) wird ausgeschlossen. § 536a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
2. Schäden im Apartment/Ferienhaus hat der Kunde der Verwenderin unverzüglich anzuzeigen. Führt der Kunde selbst Instandsetzungen durch, ohne vorher von der Verwenderin Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben, erhält er keinen Ersatz seiner Aufwendungen. Dies gilt nicht, falls sofortiges Handeln des Kunden erforderlich und die Verwenderin nicht erreichbar ist. Für durch eine nicht rechtzeitige Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Kunde.
3. Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn, seine Familienangehörigen, Besucher, Haushaltsangehörige, Untermieter sowie durch von ihm beauftragte Handwerker und Lieferanten schuldhaft verursacht werden. Dem Kunden obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat.
4. Soweit Gegenstand des Leistungsumfangs der Verwenderin auch die Zurverfügungstellung eines Kraftfahrzeugstellplatzes ist, so schuldet die Verwenderin lediglich die Abstellfläche als solche; nicht jedoch die Überwachung des Fahrzeugs. Entsprechend besteht zwischen den Parteien kein Verwahrungsverhältnis.
§ 11 BAULICHE MASSNAHMEN
1. Ausbesserungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Ferienhauses/der Apartments, zur Abwendung drohender Gefahren oder Beseitigung von Schäden notwendig sind, hat der Kunde nach Maßgabe von § 555a BGB zu dulden.
2. Modernisierungsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie, Primärenergie, zum Klimaschutz, zur nachhaltigen Reduzierung des Wasserverbrauchs, zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache, Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der Kunde nach Maßgabe der §§ 555b ff. BGB zu dulden.
§ 12 UNTERVERMIETUNG
Eine Untervermietung des Apartments ist dem Kunden nur nach schriftlichem Einverständnis der Verwenderin gestattet.
§ 13 BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
1. Der Kunde hat das Apartment/Ferienhaus bei Beendigung der Vertragslaufzeit spätestens bis 11 Uhr besenrein und mit sämtlichen mitvermieteten Ausstattungsgegenständen, Geräten, Schlüsseln, auch selbst beschafften, zurückzugeben.
2. Alle vom Kunden mitgebrachten Gegenstände hat der Kunde am Abreisetag mitzunehmen. Nicht verbrauchte Lebensmittel und der durch den Kunden entstandene Müll müssen vom Kunden entfernt und fachgerecht entsorgt werden.
3. Von dem Kunden verschuldete Schäden an den Einrichtungsgegenständen oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind der Verwenderin vollumfänglich und ohne „Abzug neu für alt“ vom Kunden zu ersetzen.
4. Abweichend von § 545 BGB verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzt.
5. Bei Verlust von ausgehändigten oder selbst besorgten Schlüsseln durch den Kunden ist die Verwenderin berechtigt, auf Kosten des Kunden neue Schlüssel zu beschaffen oder neue Schlösser oder Schließanlagen anzubringen und mit der erforderlichen Anzahl von Schlüsseln auszustatten.
§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Die Verwenderin ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Der Kunde wird per E-Mail über die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert. Der Kunde hat die Möglichkeit, den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von 4 Wochen in Textform zu widersprechen. Erfolgt innerhalb der vierwöchigen Frist kein ausdrücklicher Widerspruch, so wird das Einverständnis in die Geltung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Kunden unterstellt.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die Verwenderin keine Geltung.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.
4. Der Gerichtsstand ist die Samtgemeinde Boffzen sofern es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt.